Hauptversammlung
Auf der Hauptversammlung versammeln sich alle Aktionäre einer Aktiengesellschaft und fällen grundsätzliche Entscheidungen für das Unternehmen. Eine ordentliche Hauptversammlung muss mindestens einmal jährlich einberufen werden.
Ablauf einer ordentlichen Hauptversammlung
Einer der wichtigsten Punkte auf der Tagesordnung einer ordentlichen Hauptversammlung ist die Entlastung des Vorstandes. Außerdem werden Ausschüttungen z.B. in Form von Dividenden festgelegt. Auch über anstehende Restrukturierungen des Unternehmens kann diskutiert werden.
Beschlussfähigkeit
Für einige besondere Änderungen wie die Änderung der Geschäftsordnung oder Satzung sowie das Auflösung der Gesellschaft werden 75 Prozent des Kapitals unter den Beschlussfassenden benötigt.
Stimmrecht
Stimmberechtigt auf einer Hauptversammlung ist, wer eine Stammaktie des Unternehmens besitzt. Dabei ist die Anzahl der Stimmen gleich der Anzahl an besessenen Stammaktien. Aktionäre mit Vorzugsaktien dürfen auch an der Versammlung teilnehmen haben aber kein Stimmrecht. Abstimmungen finden mit dem einfachen Mehrheitswahlrecht satt. Bei vielen Aktiengesellschaften ist eine vorherige Abstimmung per Briefwahl möglich so dass man nicht unbedingt die Hauptversammlung besuchen muss.
Außerordentliche Hauptversammlung
Zu Bestimmten Anlässen kann eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden. Darunter fallen unter anderem geplante Übernahmen oder Fusionen mit anderen Aktiengesellschaften sowie Kapitalerhöhungsmaßnahmen.